GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Sun, 22 Jun 2025 02:25:33 +0200 Sun, 22 Jun 2025 02:25:33 +0200 TYPO3 EXT:news news-421 Fri, 16 May 2025 14:46:17 +0200 Mai 2025 https://gew-dadi.de/home/details/mai-2025 Bereitschaftsdienste/Vertretungskonzepte, Abordnungen nach Mutterschutz und Elternzeit, Wunschvorsorge beim MAS, Lebensarbeitszeitkonto - Abbau auch für Schulleitungen möglich, Datenschutzbeauftragte, Gesundheitsgefährdung in der Schule? - Unfallkasse Hessen informieren, Inhouse-Schulungen durch die lea bildungsgesellschaft mbH, Termine Bereitschaftsdienste/Vertretungskonzepte

An einigen Schulen wurde in den vergangenen Jahren ein Bereitschaftsdienst eingeführt. Dieser kann beispielsweise so gestaltet sein, dass Lehrkräfte, die in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, dennoch verpflichtet werden, in der Schule anwesend zu sein, um im Bedarfsfall kurzfristig für Vertretungen einspringen zu können. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann sinnvoll sein und zu mehr Fairness im Kollegium beitragen, da er  frühe Anrufe vermeidet-insbesondere bei Kolleg*innen , die in der Nähe der Schule wohnen und dadurch häufiger kurzfristig einspringen müssen. 

Allerdings kann ein Bereitschaftsdienst nicht einfach von der Schulleitung verfügt werden. In jedem Fall ist der Personalrat miteinzubeziehen, da es sich hier um eine Hebung der Arbeitsleistung handelt. Der Personalrat hat in der Umsetzung darauf zu achten, dass die Belastung gerecht verteilt wird oder - sofern dies nicht möglich ist - angemessene Ausgleichsregelungen geschaffen werden. 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass die Gesamtkonferenz ein verbindliches Vertretungskonzept verabschiedet. In diesem sollten Regelungen festgehalten werden, die sowohl  praktikabel als auch fair für die jeweilige Schule sind. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass der Bereitschaftsdienst wie eine reguläre Vertretungsstunde zu werten ist.

 

Abordnungen und Versetzungen nach der Elternzeit

Wir möchten an dieser Stelle auf den Frauenförder- und Gleichstellungsplan des StSchA verweisen. Hier heißt es:

"Versetzungen und Abordnungen in und im Anschluss an die Elternzeit sind grundsätzlich zu vermeiden. Für Kolleginnen und Kollegen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, ist grundsätzlich sicherzustellen, dass sie an Ihre frühere Schule/Stammschule zurückkehren können. Sollte in der Schule eine Abordnung oder Versetzung notwendig sein, ist darauf zu achten, dass eine andere Lehrkraft abzuordnen oder zu versetzen ist. Die Rückkehr aus der Elternzeit ist von der Schulleitung frühestmöglich zu berücksichtigen. Lehrkräfte, die die Elternzeit beenden, werden grundsätzlich nach ihren Ressourcen eingesetzt. Rechtzeitig vor Wiederaufnahme des Dienstes müssen im Einvernehmen mit der Kollegin oder dem Kollegen Rahmenbedingungen geschaffen werde, um einen raschen Wiedereinstieg zu erleichtern und die Vereinbarkeit des Berufes mit Familienarbeit und Kinderbetreuung zu ermöglichen. Eine eventuell erforderliche Verlängerung der Elternzeit, weil die vorhandenen außerfamiliären Betreuungsmöglichkeiten im Stundeplan nicht berücksichtigt werden könnten, sollte auch aufgrund der hohen Anzahl fehlender Lehrkräfte in vielen Schulformen vermieden werden."

 

Wunschvorsorge beim MAS

Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte können eine Wunschvorsorge durch die Betriebsmedizin in Anspruch nehmen, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz für sich selbst befürchtet wird.

Hierzu gehören auch Beratungen bei:

  • Schwangerschaft
  • Wiedereingliederung 

https://www.mas-gesundheit-hessen.de/oeffentliche-schulen/arbeitsmedizin

 

Lebenszeitarbeitskonto - Abbau auch für Schulleitungen möglich

Das Lebensarbeitszeitkonto und die entsprechenden Regelungen dazu gelten für alle hessischen Landesbediensteten. Ebenso  können Schulleitungsmitglieder das LAK abbauen, auch wenn sie keine Unterrichtsverpflichtung haben oder die abzubauenden Stunden die Unterrichtsverpflichtung übersteigen. Die Deputatsstunden und die damit zu erfüllenden Aufgaben müssen dann auf andere Schulleitungsmitglieder oder das Kollegium verteilt werden.

 

Datenschutzbeauftragte

Für jede öffentliche Schule ist ein*e schulische*r Datenschutzbeauftragte*r (schDSB) sowie deren Vertreter*in zu benennen. 

Für mehrere Schulen kann unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und Größe ein gemeinsamer schDSB benannt werden. Insbesondere kleinere Schulen wie z. B. mehrere Grundschulen können einen gemeinsamen schDSB benennen.

Schulen, die über Beförderungsstellen verfügen, können eine A14-Stelle für den*die Datenschutzbeauftragte*n ausschreiben. Übt eine Lehrkraft der Schule die Aufgabe des*der Datenschutzbeauftragen nicht im Rahmen einer Beförderungsstelle aus, so ist ihr für den damit verbundenen zeitlichen Aufwand eine angemessene Anrechnung aus dem Schuldeputat zu gewähren (§6 Pflichtstundenverordnung).

 

Gesundheitsgefährdung in der Schule? - Unfallkasse Hessen (UKH) informieren

Die UKH hat die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (SGBVII §1 (1)). Sie  überwacht die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten gesundheitsgefahren und berät sowohl Schulleitungen als auch Versicherte (SGB VII §17 (1).

Den Anordnungen von Aufsichtspersonen der UKH ist Folge zu leisten (SGB VII  § 19). Sie sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbare Anordnungen zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit zu treffen.

Anordnungen können auch gegenüber Unternehmen getroffen werden.

Die Unternehmer-Funktion an öffentlichen Schulen hat das HMKB (DGUV Regel 102-602, S. 122, Anhang 4.1 „Verantwortung und Zuständigkeit in der schulischen Prävention“).

Das bedeutet konkret: Die Aufsichtspersonen der UKH können z.B. Räume stilllegen, wenn eine Decke droht herunterzufallen oder es zu heiß wird.

Zusätzlich zur UKH führt auch der Medical Airport Service (MAS) Gefährdungsbeurteilungen an den hessischen Schulen durch, wobei Sicherheits- und Gesundheitsrisiken systematisch erfasst und dokumentiert werden.

 

Inhouse-Schulungen durch die lea bildungsgesellschaft mbH

Schulen, Schulleitungen und  Personalräte wünschen sich entsprechend ihrer speziellen Fortbildungsbedürfnisse eine ganz bestimmte Fortbildung bzw. ein*e ganz bestimmte Referent*in direkt vor Ort für einen bestimmten Kreis von Teilnehmenden?

Die lea bildungsgesellschaft ist bei der Organisation solcher Inhouse-Schulungen gerne behilflich.

Interessierte umreißen oder benennen „ihr Thema“, für das ein*e Referent*in gesucht wird. Sie benennen Ort und Einrichtung/Räumlichkeit, wo und wann (Monat, ggf. Datum) die Abruf-Fortbildung stattfinden soll. Wichtig (auch für die Kosten) ist zudem die Angabe, ob die Fortbildung halb- oder ganztägig erfolgen soll.

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter  https://www.lea-bildung.de/inhouse-schulungen

 

Termine

Fachtagung: Sprachenvielfalt als (Teilhabe-)Chance

Zur Bedeutung der Mehrsprachigkeit und des Herkunftssprachlichen Unterrichts an Schulen

3. Juni 2025 | 9.30 - 16.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/sprachenvielfalt-als-teilhabe-chance-zur-bedeutung-der-mehrsprachigkeit-und-des-herkunftssprachlichen-unterrichts-an-schulen

Anmeldung bis 27.05.2025 an geschaeftsfuehrung@gew-hessen.de

 

Fachtagung: Schulleitungen im Fokus: Hohe Arbeitsbelastung und überdurchschnittliche Burnout-Gefahr

4. Juni 2025 | 10.00 - 16.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/schulleitungen-im-fokus-hohe-arbeitsbelastung-und-ueberdurchschnittliche-burnout-gefahr

Anmeldung bis 21.05.2025 an geschaeftsfuehrung@gew-hessen.de

 

Online-Veranstaltung zum Thema Schule und Antisemitismus

(nur für Mitglieder)

4. Juni 2025 | 18.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/schule-und-antisemitismus

Anmeldung an geschaeftsfuehrung@gew-hessen.de

 

Fortbildungen (Auswahl):

Nr. SU0858 Schulrecht - (k)ein Buch mit sieben Siegeln? | 28.05.2025

Nr. SU0859 Siebdruck im Kunstunterricht - ohne komplizierten technischen Apparat | 02.06.2025

BP0800 Im Ausland unterrichten? | 04.06.2025

TR0929 Personalräte-Konferenz: Arbeitszeit | 04.06.2025

SU0862 Nutzen statt verbieten: Text-KI im Fremdsprachenunterricht | 05.06.2025

BP0801 Lohnsteuererklärung 2024: Grundlagen, Hinweise & Tipps | 10.06.2025

SU0865 Einfache Drucktechniken im Kunstunterricht: Drucken ohne Presse | 16.06.2025

SU0864 Schülervertretungen unterstützen: Zur Arbeit von Verbindungslehrkräften | 16.06.2025

BP0799 Arbeits- und Gesundheitsschutz | 16.06.2025

PE0833 Autismus: Umgang mit besonderen Schüler*innen im Unterricht | 16.06.2025

GP0905  Antifeminismus im pädagogischen Kontext: Hintergründe und Handlungsoptionen | 23.06.2025

GP0771 Lernen die Welt zu gestalten! Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) | 24.06.2025

PE0834 Grundlagen Traumapädagogik | 26.06.2025

TR1121 PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung | 01.09.2025

Anmeldung und weitere Informationen zu den Fortbildungen unter www.lea-bildung.de

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Fraktionsinfos Aktuelles -Startseite Aktuelles-DA-Stadt Aktuelles-DA-Land Aktuelles-DI
news-407 Sat, 29 Mar 2025 12:04:00 +0100 Januar 2025 https://gew-dadi.de/home/details/fraktionsinfo-januar-2025 Besoldungserhöhung, Versetzung, Frist 31. Januar, Fortbildungen, Veranstaltungen Alle Jahre wieder: Frist 31. Januar

Zur Erinnerung: Sämtliche Anträge, die für das Schuljahr 2025/26 gelten sollen, müssen bis zum 31.01.2025 auf dem Dienstweg gestellt sein. Dies gilt unter anderem für die Themen Versetzung, Teilzeit, Sabbatjahr, Abbau der Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto.


 

Versetzungen: Beteiligung des Personalrats

Versetzungsanträge können zwar nach wie vor in Papierform gestellt werden, zunehmend wird aber auch die elektronische Möglichkeit genutzt. Dabei stellt sich allerdings die Frage, wie Personalräte ihre Beteiligungsrechte wahren können. Wir raten zu einem Vorgehen, das sich inzwischen schon an einigen Schulen bewährt hat: Der Personalrat (PR) bittet die Schulleitung um einen PPB-Zugang, so dass der Zugriff auf alle Informationen, die der PR für die Ausübung seiner Rechte braucht, gewährleistet ist. Zudem kann der PR dann selbst eintragen, dass er über die Versetzung informiert und damit einverstanden ist. Ohne PPB-Zugang wäre der PR darauf angewiesen, dass die Schulleitung dies einträgt, was im Rahmen des Beteiligungsverfahrens doch recht fragwürdig erscheint. 


 

Demonstration in Frankfurt: Bildung nicht im Regen stehen lassen!

Für den 1. Februar 2025 rufen die GEW Hessen und der DGB Hessen-Thüringen zu einer Demonstration in Frankfurt auf. Um 12 Uhr treffen wir uns gegenüber des Frankfurter Hauptbahnhofes und ziehen gemeinsam in Richtung Alte Oper. Komm zur Demonstration und nimm deine Kolleg:innen mit.

Treffpunkt ab 10.30 Uhr im DGB-Haus (Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77), hier habt ihr die Möglichkeit, die Unterschriftenlisten https://www.gew-hessen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9670&token=bd1b8dfb52f817968449f575b167d64f39ba590e abzugeben, euch mit Material auszustatten und euch bei einem Kaffee mit den Kolleg:innen auszutauschen. Auch Neumitglieder und Interessierte sind hier herzlich willkommen.

Wir fahren gemeinsam ab Darmstadt Hauptbahnhof mit dem Zug um 10.30 Uhr. Schließt euch gerne an! In Frankfurt sammeln wir uns um 12.00 Uhr vor dem Café Hoffnung (Kaiserstraße).


 

Platz nehmen für Demokratie - ein Angebot für Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 10

Demokratie lebt von Vielfalt – von unterschiedlichen Meinungen, Blickwinkeln und Erfahrungen. Ebenso wichtig ist es, eigene Standpunkte klar zu vertreten und andere Meinungen respektvoll auszuhalten. Mit unserer erfolgreichen Aktion „Platz nehmen für Demokratie“ aus Nordhessen möchten wir dem demokratischen Dialog fördern und ihn an Schulen und Bildungseinrichtungen in ganz Hessen tragen.

Unser Angebot richtet sich an Schüler:innen und junge Erwachsene ab Jahrgangsstufe 10. Gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrkräften möchten wir zentrale politische Themen aufgreifen, die junge Menschen bewegen und herausfordern. Weitere Informationen findet ihr unter https://www.gew-hessen.de/details/platz-nehmen-fuer-demokratie-zur-bundestagswahl-jetzt-anfordern

 

 

Online-Diskussion: Demokratie endet nicht an der Schultür

In der Veranstaltung am Mittwoch, 26.03.2025 von 18.00 - 20.00 Uhr bringen Lehrkräfte/Bildungsinfluencer:innen ihre Ideen und Impulse ein, wie sie die Themenfelder Demokratie/Anti-Rassismus in ihrem Unterricht einbeziehen und sich in der Schule aktiv für die Demokratie einsetzen. Sie treten auch miteinander ins Gespräch. Dies soll die Teilnehmer:innen der Onlineveranstaltung motivieren und ermutigen, diese immens wichtigen Themen ebenfalls in ihrem Unterricht anzugehen – auch wenn es Gegenwind von entsprechenden rechten Kreisen gibt. Anmeldung für Mitglieder unter https://www.gew.de/anmeldung-demokratie-endet-nicht-vor-der-schultuer#c124548


 

Hier nochmal ein kleiner Reminder zu den Terminen und Veranstaltungen in Darmstadt


 

Nr. SU0836: Die Tetra Pak Tiefdrucktechnik oder wie man eine Radierung mit der Nudelmaschine herstellen kann         

03.02.25, 14:30 Uhr - 17:30 Uhr  


 

Nr. PE0814: Gemeinschaft spielend fördern      

28.02.25, 11:00 Uhr - 17:00 Uhr        


 

Nr. SU0835: Roboter programmieren mit LEGO Mindstorm           

27.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr   


 

Nr. BP0782: In der Ruhe liegt die Kraft: Persönliche Autorität und konstruktive Konfliktlösung           

25.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr        


 

Nr. TR0873: PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung           

Leitung: Tony C. Schwarz                                  

10.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr        


 

Nr. TR0649: Kommunikationsschulung für Personalräte II Argumentation - Streitgespräch - Widerlegung         

Leitung: Maria Späh   

12.12.24, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr 


 

Anmeldungen zu den Fortbildungen unter:

www.lea-bildung.de

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Fraktionsinfos Aktuelles -Startseite Aktuelles-DA-Land
news-414 Wed, 26 Mar 2025 12:03:00 +0100 Dezember 2024 https://gew-dadi.de/home/details/fraktionsinfo-dezember-2024 Bildungskürzungen, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext, Lebensarbeitszeitkonto bei Angestellten mit befristetem TVH-Vertrag, Termine Protest gegen Bildungskürzungen/Keine Verschiebung der Besoldungserhöhung
Ein Aufruf zum Mitmachen
Was du tun kannst?
Unterstütze uns mit Deiner Unterschrift!
Wer online unterschreiben möchte, kann dies bei der online-Unterschriftensammlung des DGB Hessen-Thüringen tun.
Die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule schließt sich am 11. Dezember 2024 dem vom DGB organisierten Protest in Darmstadt an. Um 12 Uhr wird vor dem Regierungspräsidium am Luisenplatz gegen die Verschiebung der Besoldungserhöhung protestiert.
Mehr Informationen dazu findet ihr auch auf dem Instagram-Account  der GEW Hessen
 


Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext
Sexualisierte Gewalt kann sowohl innerhalb der Schule als auch durch Lehrkräfte oder andere Erwachsene ausgeübt werden. Ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt stellt eine der größten Herausforderungen dar, mit der sich eine Schule konfrontiert sehen kann. Hierbei ist es entscheidend, zeitnah, entschlossen und zugleich besonnen zu handeln. Nur so können betroffene Schüler*innen geschützt, ungerechtfertigt Verdächtigte entlastet und Verdächtigungen mit Substanz fair geklärt werden.
Herausforderungen im Umgang mit Verdachtsfällen Sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte ist ein hochsensibles Thema, da eindeutige Beweise oft fehlen. Die Abgrenzung zwischen Missverständnissen, unangemessenem
Verhalten und tatsächlichem Übergriff gestaltet sich häufig schwierig. Gerade deshalb sind klare Handlungsleitfäden unverzichtbar, um Verdachtsfälle sachlich, strukturiert und ergebnisoffen zu klären.


Bedeutung eines Interventionsplans für die Schulkultur
Ein gut durchdachter Interventionsplan sollte nicht nur präventive Maßnahmen umfassen, sondern auch ein klares Rehabilitationsverfahren beinhalten.Dabei geht es darum, Verdachtsfälle ergebnisoffen zu klären. Wichtig sind nicht nur die Schüler*innen, sondern auch die Würde der Beschäftigten: Jeder ausgeräumteVerdacht erfordert Maßnahmen zur Wiederherstellung des Ansehens im Kollegium und im schulischen Umfeld. So wird Ängsten, unter Generalverdacht zu stehen, entge- gengewirkt und das Vertrauen in den Interventionsprozess gestärkt. Ein solcher Plan minimiert nicht nur rufschädigende Gerüchte, sondern trägt auch der Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten Rechnung. Besonders wichtig ist, dass ein Interventionsplan Verfahren zur Rehabilitierung vorsieht, sollte sich ein Verdacht als unbegründet herausstellen.


Empfehlungen und Materialien
Die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums bietet umfassende Informationen, Ablaufpläne und praktische Empfehlungen zur Prävention und Intervention. Sie ist ein essenzieller Baustein für Schulen, die sich aktiv mit dem Thema auseinander- setzen möchten und müssen. Die „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Über- griffen im schulischen Kontext“ enthält hierzu umfangreiche Informationen, Hand- lungsempfehlungen und Ablaufpläne, zudem beschäftigt sie sich intensiv mit der Prä-
ventionsarbeit.
kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2021-08/handreichung_sexuelle_uebergriffe_final_web_2020.pdf
https://kultus.hessen.de/presse/pressearchiv/verstaerkter-schutz-gegen-gewalt-und- sexuellen-missbrauch


Zusätzliche Infos und Materialien:
Flyer: Schutzkonzept in Kürze für Kollegien und Schulleitungen:
www.bmfsfj.de/resource/blob/243568/34e91ce5768f2788ff19a15a03de38ba/was-muss-geschehen-damit-nichts-geschieht-ubskm-data.pdf
Materialien Flyer/ Poster/Handreichungen etc.
https://hessen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/meta/download


Lebensarbeitszeitkonto bei Angestellten mit befristetem TVH-Vertrag
Hauptamtlich beschäftigte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen erhalten bis zu dem Halbjahr, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, 0,5 Pflichtstunden auf ihr Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei Beschäftigten mit einem befristeten TVH-Vertrag, insbesondere bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr, kann das angesparte Zeitguthaben nicht wie vorgesehen kurz vor dem Ruhestand in Anspruch genommen werden.
Daher sollte bei Verträgen, die das ganze Schuljahr umfassen, mit der Schulleitung eine Regelung angestrebt werden, die vorgearbeitete Zeit im 2. Halbjahr auszugleichen, bspw. durch freie Tage vor den Sommerferien. Die Beschäftigten können auch das gesamte Schuljahr mit 0,5 Stunden weniger eingesetzt werden.
Eine Verrechnung mit Stunden, die sowieso frei sind (wenn bspw. eine Abschlussklasse nicht mehr da ist), ist nicht statthaft. Sollte ein Freizeitausgleich nicht möglich sein, ist das Zeitguthaben auf Antrag auszuzahlen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen, deren Vertragsdauer sich nur auf einen Teil der Unterrichtszeit eines Schuljahres erstreckt, erfolgt ein finanzieller Ausgleich des Lebensarbeitszeitkontos. Für die Berechnung des finanziellen Ausgleichs gelten § 2 Abs. 6 und Abs. 8 der Pflichtstundenverordnung.
TVH-Beschäftigte, die bereits seit mehreren Jahren befristete Verträge erhalten haben, sollten auf alle Fälle ihr Lebensarbeitszeitkonto klären und ggf. Freizeitausgleich bzw. Auszahlung beantragen.Grundsätzlich ist für alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte ein vorzeitiger Abbau auf Antrag aus persönlichen Gründen (sofern „dringende dienstliche Belange“ dem nicht entgegenstehen) oder familiären Gründen (z.B. Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) möglich.


Termine und Veranstaltungen in Darmstadt
Protestkundgebung gegen die Verschiebung der Besoldungserhöhung auf dem Luisenplatz | 11.12.2024, 12:00 Uhr
Nr. SU0836: Die Tetra Pak Tiefdrucktechnik oder wie man eine Radierung mit der Nudelmaschine herstellen kann | 03.02.25, 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Nr. TR0873: PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung | Leitung: Tony C. Schwarz | 10.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. TR0649: Kommunikationsschulung für Personalräte II | Leitung: Maria Späh | 12.12.24, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. BP0782: In der Ruhe liegt die Kraft: Persönliche Autorität und konstruktive Konfliktlösung | 25.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. SU0835: Roboter programmieren mit LEGO Mindstorm | 27.02.25, 10:00 Uhr -17:00 Uhr
Nr. PE0814: Gemeinschaft spielend fördern | 28.02.25, 11:00 Uhr - 17:00 Uhr
Anmeldungen zu den Fortbildungen unter:
www.lea-bildung.de

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Fraktionsinfos
news-418 Tue, 25 Mar 2025 12:03:00 +0100 November 2024 https://gew-dadi.de/home/details/november-2024 Besoldungsverschiebung, Gewalt gegen Lehrer*innen, Versetzungsanträge Weniger Besoldung und Versorgung im Jahr 2025
Die Minister Poseck und Lorz haben den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes am 12. November mitgeteilt, dass der zweite Schritt der Besoldungsanpassung im Jahr 2025 verschoben werden soll.
Geplant ist, die für August 2025 vorgesehene Besoldungserhöhung vier Monate später- im Dezember 2025 – vorzunehmen. Die Kolleg*innen sollen damit ein Sonderopfer für die falsche Finanzpolitik der Landesregierung erbringen. Weitere Informationen finden sich unter: https://www.gew-hessen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=9629&token=136cde4286eb86b3e3d1b381ebcac540a23f13e5

Die Tariferhöhung für Angestellte ist hiervon nicht betroffen.
 

Gewalt gegen Lehrer*innen
Uns erreichen immer wieder Schilderungen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften, die Gewalterfahrungen in Schule machen. Seit Frühjahr 2024 liegt aus dem HMKB ein Handlungsleitfaden vor, der eine Übersicht enthält, welche Handlungsoptionen es gibt. Leider ist noch nicht allen Kolleg*innen dieser Leitfaden bekannt, deswegen schicken wir ihn im Anhang mit. Außerdem senden wir euch erneut den Leitfaden zu den pädagogischen und Ordnungsmaßnahmen des StSchA zu, da auch dieser noch nicht allen Kolleg*innen bekannt ist und hier eine große Unsicherheit herrscht.
 

Versetzungsanträge
Versetzungsanträge können weiterhin mit dem bekannten Formular oder auf elektronischem Weg über das Service-Portal gestellt werden. Das Antragsformular für den "Papier-Antrag" ist leider nicht mehr online zu finden, wir schicken es im Anhang mit.
Für den elektronischen Weg muss man sich zunächst über das sogenannte NzüK-Portal nzk.hessen.de Zugang zum Service-Portal verschaffen - ein im Vergleich zum Papierformat doch recht kompliziertes Verfahren, unter anderem auch deshalb, weil die entsprechende Kachel bei NZüK mit "Stellensuche und Bewerbung" gekennzeichnet ist. Wer am elektronischen Antragsverfahren scheitert, kann sich an das PPB-Büro im Staatlichen Schulamt wenden, Tel. Nr.: 06151/3682-337.
Kolleg*innen mit Versetzungswunsch können sich an die stellvertretende Vorsitzende des Gesamtpersonalrats wenden, die gerne dabei unterstützt: Anne.Wernet@kultus.hessen.de

Termine
Fortbildung Nr. SU0600: Grundlagen der Schulentwicklung |Darmstadt | 02.12.24 | 10:00 - 17:00 Uhr
Fortbildung Nr. BP0541: Dialog mit Eltern: Elterngespräche konstruktiv führen und eigene Grenzen wahren | Darmstadt | 10.12.24 | 10.00 - 17.00 Uhr
Fortbildung Nr. TR0649: Kommunikationsschulung für Personalräte II : Argumentation - Streitgespräch - Widerlegung | Darmstadt | 12.12.24 | 10:00 - 17:00 Uhr
Sauerkrautkonferenz des GEW-Kreisverbands Dieburg (nur für Mitglieder) | Nonrod | 27.12.2024
Anmeldung zu den Fortbildungen unter www.lea-bildung.de

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Fraktionsinfos
news-419 Mon, 24 Mar 2025 12:01:00 +0100 September 2024 https://gew-dadi.de/home/details/september-2024 Lebensarbeitszeitkonto und Altersermäßigung, Presseportal für Schulen, Inflationsausgleich, Fahrrad-Richtlinie, Personalräte-Treffen, Resolution Lebensarbeitszeitkonto und Altersermäßigung
Lehrkräfte erhalten ab dem Schuljahr nach Vollendung des 55. Lebensjahrs eine Ermäßigung der Pflichtstundenzahl um eine Stunde, nach Vollendung des 60. Lebensjahrs um zwei Stunden.
Voraussetzung für die volle Altersermäßigung ist, dass die Lehrkraft mehr als 75% der regelmäßigen Pflichtstundenzahl tatsächlich unterrichtet. Unterrichtet sie weniger, aber mehr als 50%, reduziert sich die Altersermäßigung auf die Hälfte, also um 0,5 bzw. 1 Stunde. Der Ausgleich von Vorgriffsstunden aus dem verpflichtenden Lebensarbeitszeitkonto wird bei der Bemessung der Altersermäßigung nicht berücksichtigt und gilt als gehaltener Unterricht.
 

Presseportal für Schulen
Weil es bei vielen in der E-Mail-Flut untergegangen ist, hier zur Erinnerung: Bereits vor einem Jahr hat das Presseportal Freischaltcodes an alle hessischen Schulen versendet. Dieser Code kann bei der Schulleitung oder der Schulsekretärin erfragt werden. Mit Hilfe des Codes haben alle Lehrkräfte kostenlosen und rechtssicheren Zugriff auf diverse Printmedien (Tageszeitungen, Zeitschriften...), die dann im Unterricht eingesetzt werden können. Hier kann man sich registrieren: https://presseportal-fuer-schulen.de/hilfe/registrierungsinfos-marktstart 
 

Inflationsausgleich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Anfang Juli entschieden, dass ein GEW-Mitglied, das im Jahr 2021 in Elternzeit war und währenddessen in Teilzeit arbeitete, die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe erhalten muss und nicht anteilig zum Arbeitsumfang in der Elternzeit (Aktenzeichen 6 AZR 206/23).
Aus Sicht der GEW ist dieses Urteil auch auf die bereits ausgezahlten und anstehenden Inflationsausgleichzahlungen in anderen Tarifbereichen wie dem TVH anzuwenden. Im Hinblick auf eine mögliche Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen, die am 30.09.2024 enden könnte, bittet die GEW alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich kurzfristig auf der Internetseite der GEW Hessen zu informieren: www.gew-hessen.de > Recht
Beamtinnnen und Beamte im Ruhestand, die einen TVH-Vertrag haben, erhalten den Inflationsausgleich zunächst aus dem TVH-Vertrag. Da der Anspruch aus der Pension höher sein kann,
kann eine Ausgleichszahlung beantragt werden. Weitere Infos und Musteranträge: www.gew-hessen.de > Recht > Mitgliederbereich > Pensionierung und Versorgung
 

Fahrrad-Richtlinie
Bediensteten des Landes, die Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt haben, kann auf Antrag ein unverzinslicher Vorschuss von bis zu 2600 € zum Erwerb eines Fahrrades, das für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geeignet ist, gewährt werden. Weitere Informationen dazu: www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016152
 

Termine
Personalräte-Treffen am 06.11.24 (15 – 17.30 Uhr)
Kolleginnen und Kollegen suchen in allen Fragen des Schulrechts häufig den Kontakt zum Personalrat. Gerade im Bereich der pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen herrscht eine große Unsicherheit. Im ersten Teil unseres Personalräte-Treffens wollen wir einen Überblick über die grundlegenden Rechtsvorschriften geben. Wer entscheidet über Maßnahmen? Wer ist wann zu informieren? Welche Fristen gilt es einzuhalten? Im zweiten Teil steht wieder der Austausch
miteinander im Vordergrund. Hier können aktuelle Themen besprochen werden. 

Anmeldelink für Personalräte an Gesamtschulen und Gymnasien: https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr0690-rechtsgrundlagen-zum-umgang-mit-fehlverhalten-an-gymnasien-haupt-real-und-gesamtschulen 
Anmeldelink für Personalräte an Grund- und Förderschulen: https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr0689-rechtsgrundlagen-zum-umgang-mit-fehlverhalten-an-grund-und-foerderschulen


Resolution
Den von der UNESCO initiierten Weltlehrertag (05.10.) nimmt die GEW zum Anlass, um gegen die unbewältigten Probleme an den Schulen zu protestieren: Zu wenige Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte, Überlastung und kaum Zeit für die individuelle Förderung der Kinder, Containerschulen und marode Schulbauten. Es bedarf mehr als warmer Worte, um diese Herausforderungen zu lösen.
Ob Schulgruppe, Personalrat oder Kollegium: Sie können die Resolution um ihre örtlichen Herausforderungen ergänzen und an das Kultusministerium schicken: gew-hessen: Es ist Zeit für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen! Es ist Zeit für mehr Zeit!

 

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Fraktionsinfos
news-416 Tue, 18 Mar 2025 12:31:03 +0100 Resolution zum Ganztag https://gew-dadi.de/home/details/resolution-zum-ganztag  

Resolution zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab dem Schuljahr 26/27

 

Welcher Gelingensbedingungen bedarf es, um den o.g. Rechtsanspruch umzusetzen?

 

Der GEW-Kreisverband-DA-Land fordert die hessische Landesregierung auf, ein pädagogisch sinnvolles Ganztagskonzept zu erstellen, das kurzfristig den Bedarf der Betreuung deckt und langfristig den flächendeckenden Ausbau gebundener Ganztagsschulen zum Ziel hat.

 

Hierzu erheben wir folgende Forderungen:

 

  • Die Arbeitsbelastungen der Kolleginnen und Kollegen dürfen bei der Umsetzung auf ganztägige Betreuung nicht steigen.
  • Dieser Prozess muss von allen Beteiligten mitgestaltet werden.
  • Das benötigte Personal soll auf der Basis von regulären Beschäftigungsverhältnissen direkt beim Land Hessen angestellt werden, sodass das gesamte Ganztagspersonal nach tarifvertraglichen Standards arbeiten würde.
  • Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bedarf es einer Weiterführung und Verbesserung von Qualifizierungsmaßnahmen für nicht ausreichend pädagogisch ausgebildetes Personal.
  • An jeder Schule muss eine Ganztagskoordinationsstelle geschaffen werden.
  • Der Aufbau pädagogischer Strukturen ist erforderlich, um auch die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams zu ermöglichen.
  • Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs gehören auch die räumlichen Bedingungen. Dazu zählen u.a. Entspannungs- und Sozialräume und das Vorhandensein von Mensen.
  • Eine ganztägige, rhythmisierte Bildung, bei der sich die Beteiligten wohlfühlen und das Lernen Spaß macht, sollte oberste Priorität haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfungstadt, im November 2024

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Aktuelles-DA-Land
news-413 Wed, 12 Mar 2025 21:51:50 +0100 Sauerkrautkonferenz 2024 https://gew-dadi.de/home/details/sauerkrautkonferenz-2024 Seit 120 Jahren findet die Sauerkrautkonferenz der Lehrer:innen erst lange Jahre "Auf der Vierstöck" (Reichelsheim-Ober-Kainsbach) und jetzt im Gasthaus "Zum Rodensteiner" (Nonrod) am 27. Dezember, dem 3. Weihnachtsfeiertag, statt. Auch am 27.12.2024 trafen sich 17 Kolleg:innen um bei Kartoffelbrei, Sauerkraut und Rippchen zusammen zu sitzen. In das "Protokollbuch der Sauerkrautkonferenz" wurden wie immer die Fotos vom letzten Jahr eingeklebt und ein Gedicht niedergeschrieben. 

 

Strammen Schrittes

Frohen Mutes

Zogen wir nach Nonrod rauf

 

Die Sonne schien

Es war schön kalt

Der Raureif glitzerte im Wald

 

Die Aussicht auf Gemeinschaft

Zog uns weiter

Drum liefen wir sehr heiter

 

Mit Kartoffelbrei und Sauerkraut

Füllen wir schnell jeden Bauch

 

Saft, Bier, Wein allerbester Güte

Führen wir uns zu Gemüte

 

Alle werden satt, das ist doch klar

Das wiederholen wir

Im nächsten Jahr

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sauerkrautkonferenz Aktuelles -Startseite Aktuelles-DI
news-404 Wed, 08 Jan 2025 11:43:06 +0100 8. Mai: Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus! https://gew-dadi.de/home/details/8-mai-nie-wieder-krieg-nie-wieder-faschismus 11.00 Uhr: Gedenkort Güterbahnhof 17.00 Uhr: DGB-Haus Darmstadt 18.00 Uhr: Abschlusskundgebung mit Ständemarkt auf dem Marktplatz Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung vom Nazi-Faschismus, führen die DGB-Region Südhessen gemeinsam mit unseren europäischen Partnergewerkschaften CGT (Frankreich), CGIL (Italien), CSdL (San Marino) und OPZZ (Polen) und einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis unter dem Motto „Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!“ zwei sehr wichtige Veranstaltungen in Darmstadt durch:

 

11.00 Uhr: Gedenkort Güterbahnhof:

Antifaschistische Gedenkkundgebung

17.00 Uhr: DGB-Haus Darmstadt:

Demonstration für Demokratie und Menschenrechte – Zivilgesellschaft gegen rechts

18.00 Uhr Abschlusskundgebung mit Ständemarkt auf dem Marktplatz

 

Wir bitten euch, den Aufruf über eure Verteiler weiterzuleiten und für die Veranstaltungen möglichst breit zu mobilisieren. Danke!!

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Aktuelles-DA-Stadt
news-403 Wed, 08 Jan 2025 11:42:28 +0100 GEW-Darmstadt wieder dabei! https://gew-dadi.de/home/details/gew-darmstadt-wieder-dabei Die Demo startet um 10.00 Uhr am DGB-Haus, Rheinstr. 50 Kundgebung und Familienfest 11.00 Uhr auf dem Marktplatz Hauptrede
Birgit Biermann, stellv. Bundesvorsitzende der IGBCE

Musik
Los Pueblos

Maifest mit Markt der Möglichkeiten,
Action, Infos, Spielmobil,
leckerem Essen und Getränken

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Aktuelles-DA-Stadt
news-402 Wed, 08 Jan 2025 11:41:43 +0100 Tour de Schul 2024 erfolgreich https://gew-dadi.de/home/details/tour-de-schul-2024-erfolgreich Ihre mittlerweile 5. legendäre (Rad-) Tour de Schul führte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Darmstadt am 20.04.2024 durch. Unter dem Motto «Einstürzende Schulbauten» ging es wie jedes Mal darum, den baulichen Zustand und den Sanierungsbedarf bzw. dessen Fortschritt von Darmstädter Schulen in den Fokus zu rücken. Informiert wurde jeweils von den örtlichen Personalrät*innen.
Bernhard-Adelung-Schule (eine von drei Integrierten Gesamtschulen Darmstadts). Hier waren wir bereits mit unserer ersten Tour de Schul 2017 und hatten erhebliche bauliche Mängel vorgefunden. Umso gespannter waren wir auf die jetzige Situation. Kurzes Fazit vorweg: Es ist noch schlimmer geworden. Die überdachten Pausengänge, einzige Unterstellmöglichkeit für die Schüler*innen während Regenpausen und der Betreuungszeit am Nachmittag bis 16 Uhr, damals bereits marode, sind seit 2 Jahren wegen akuter Unfallgefahr vollständig gesperrt. Ein desolater Anblick. 
Die Raumnot ist groß. Die mit Mitteln des Bundes gebaute Mensa, angelegt als Multifunktionsraum, kann nur noch als Kantine benutzt werden (Kinder einer benachbarten Grundschule müssen ebenfalls hier essen). Teile des pädagogischen Programms können wegen des Raummangels nicht mehr umgesetzt werden. 
Problem Heizung: Im Herbst 2023 war sie 7 (!) Wochen lang ausgefallen. Normal funktioniert sie immer noch nicht. 
Die Schule hat bereits eine lange Leidenszeit des Wartens auf Sanierung hinter sich. Für die Kernsanierung erfolgte eine Planungsphase von 2003-2005, 2013 sollte die Sanierung abgeschlossen sein. In der Zwischenzeit wurden lediglich kleinere Dinge saniert (Toiletten, Turnhalle). Nun muss neu geplant werden. Immerhin unterstützt die Stadt im Unterschied zu früher den neuen Planungsprozess. 2026 ist der Umzug in Container vorgesehen, frühestens 2028 soll die Sanierung abgeschlossen sein. Man darf gespannt sein.
Astrid-Lindgren-Schule. Die große Grundschule in Arheilgen platzt aus allen Nähten (350 Kinder Anfang der 2000er, heute 540), also auch hier Raumnot. Damit alle Kinder essen können, wurden die 4 Küchenzeilen abgebaut – kein Kochen und Backen mehr im Unterricht. 
Ein großes Problem ist Sommerhitze besonders in den Klassenräumen nach Osten. 2018 wurden Temperaturmessungen durchgeführt (um 7 Uhr morgens bereits 30 Grad!) und an IDA weitergemeldet. Kleinere Maßnahmen helfen nicht grundlegend. Die Bitte nach Außenrollos wurde aus Denkmalschutzgründen abgelehnt (warum hat dann die Gutenbergschule Außenrollos?) 
In der Turnhalle ein Flickwerk an provisorischen Ausbesserungsarbeiten. Über Decken und Fenster (auch in anderen Räumen) dringt immer wieder Wasser ein. 
Die Toiletten sind saniert worden, aber der neu verlegte Bodenbelag hat Fugen (das ist wahrlich nicht «state of the art») mit der Folge, dass die sanierten Toiletten stinken. 
Positiv wird vermeldet: Die IT klappt.
Letzte Station Wilhelm-Busch-Schule, sie ist mit 250 Kindern eine kleine Schule in Arheilgen und traumhaft gelegen. Das wünscht man allen Schulen: Ein schönes großes grünes Außengelände, hohe Bäume sorgen für Schatten und ein gutes Kleinklima, hinzu kommt der große angrenzende Park, den die Schule benutzen kann. Hier gibt es eigentlich kein Raumproblem. Die Klassenzimmer in den zwei Neubauten sind groß, ebenso der Musiksaal und der PC-Raum. Es gibt einen Aufzug und Akustikdecken (auch im Treppenhaus!) 
Aber: Die Schule geht im Sommer in den Pakt für den Nachmittag und es ist völlig offen, wo die vermutlich vielen Kinder in der Betreuung essen sollen.
So wunderbar die Schule gelegen ist: Kein Paradies ohne Schlange. Die Turnhalle (eigentlich eher eine Gymnastikhalle) ist sehr klein. Da nur mittels kleiner Klappen zu lüften ist, heizt sie sich im Sommer sehr auf. Wasser dringt ein durch die Decken-Platten wie an verschiedenen Stellen im Altbau von 1968. Schimmelbildung bleibt nicht aus. Das ist nun keine kleine Schlange.

Fazit: Wir wissen, dass die Stadt mittlerweile viel tut, um den baulichen Zustand der Schulen zu verbessern (und dazu neue Schulen bauen muss), aber: Es bleibt noch viel zu tun. Die Misere ist nach wie vor groß.
 

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