Resolution zum Ganztag

 

Resolution zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab dem Schuljahr 26/27

 

Welcher Gelingensbedingungen bedarf es, um den o.g. Rechtsanspruch umzusetzen?

 

Der GEW-Kreisverband-DA-Land fordert die hessische Landesregierung auf, ein pädagogisch sinnvolles Ganztagskonzept zu erstellen, das kurzfristig den Bedarf der Betreuung deckt und langfristig den flächendeckenden Ausbau gebundener Ganztagsschulen zum Ziel hat.

 

Hierzu erheben wir folgende Forderungen:

 

  • Die Arbeitsbelastungen der Kolleginnen und Kollegen dürfen bei der Umsetzung auf ganztägige Betreuung nicht steigen.
  • Dieser Prozess muss von allen Beteiligten mitgestaltet werden.
  • Das benötigte Personal soll auf der Basis von regulären Beschäftigungsverhältnissen direkt beim Land Hessen angestellt werden, sodass das gesamte Ganztagspersonal nach tarifvertraglichen Standards arbeiten würde.
  • Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bedarf es einer Weiterführung und Verbesserung von Qualifizierungsmaßnahmen für nicht ausreichend pädagogisch ausgebildetes Personal.
  • An jeder Schule muss eine Ganztagskoordinationsstelle geschaffen werden.
  • Der Aufbau pädagogischer Strukturen ist erforderlich, um auch die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams zu ermöglichen.
  • Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs gehören auch die räumlichen Bedingungen. Dazu zählen u.a. Entspannungs- und Sozialräume und das Vorhandensein von Mensen.
  • Eine ganztägige, rhythmisierte Bildung, bei der sich die Beteiligten wohlfühlen und das Lernen Spaß macht, sollte oberste Priorität haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Pfungstadt, im November 2024