Mai 2025

Bereitschaftsdienste/Vertretungskonzepte, Abordnungen nach Mutterschutz und Elternzeit, Wunschvorsorge beim MAS, Lebensarbeitszeitkonto - Abbau auch für Schulleitungen möglich, Datenschutzbeauftragte, Gesundheitsgefährdung in der Schule? - Unfallkasse Hessen informieren, Inhouse-Schulungen durch die lea bildungsgesellschaft mbH, Termine

Bereitschaftsdienste/Vertretungskonzepte

An einigen Schulen wurde in den vergangenen Jahren ein Bereitschaftsdienst eingeführt. Dieser kann beispielsweise so gestaltet sein, dass Lehrkräfte, die in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, dennoch verpflichtet werden, in der Schule anwesend zu sein, um im Bedarfsfall kurzfristig für Vertretungen einspringen zu können. Ein solcher Bereitschaftsdienst kann sinnvoll sein und zu mehr Fairness im Kollegium beitragen, da er  frühe Anrufe vermeidet-insbesondere bei Kolleg*innen , die in der Nähe der Schule wohnen und dadurch häufiger kurzfristig einspringen müssen. 

Allerdings kann ein Bereitschaftsdienst nicht einfach von der Schulleitung verfügt werden. In jedem Fall ist der Personalrat miteinzubeziehen, da es sich hier um eine Hebung der Arbeitsleistung handelt. Der Personalrat hat in der Umsetzung darauf zu achten, dass die Belastung gerecht verteilt wird oder - sofern dies nicht möglich ist - angemessene Ausgleichsregelungen geschaffen werden. 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass die Gesamtkonferenz ein verbindliches Vertretungskonzept verabschiedet. In diesem sollten Regelungen festgehalten werden, die sowohl  praktikabel als auch fair für die jeweilige Schule sind. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass der Bereitschaftsdienst wie eine reguläre Vertretungsstunde zu werten ist.

 

Abordnungen und Versetzungen nach der Elternzeit

Wir möchten an dieser Stelle auf den Frauenförder- und Gleichstellungsplan des StSchA verweisen. Hier heißt es:

"Versetzungen und Abordnungen in und im Anschluss an die Elternzeit sind grundsätzlich zu vermeiden. Für Kolleginnen und Kollegen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, ist grundsätzlich sicherzustellen, dass sie an Ihre frühere Schule/Stammschule zurückkehren können. Sollte in der Schule eine Abordnung oder Versetzung notwendig sein, ist darauf zu achten, dass eine andere Lehrkraft abzuordnen oder zu versetzen ist. Die Rückkehr aus der Elternzeit ist von der Schulleitung frühestmöglich zu berücksichtigen. Lehrkräfte, die die Elternzeit beenden, werden grundsätzlich nach ihren Ressourcen eingesetzt. Rechtzeitig vor Wiederaufnahme des Dienstes müssen im Einvernehmen mit der Kollegin oder dem Kollegen Rahmenbedingungen geschaffen werde, um einen raschen Wiedereinstieg zu erleichtern und die Vereinbarkeit des Berufes mit Familienarbeit und Kinderbetreuung zu ermöglichen. Eine eventuell erforderliche Verlängerung der Elternzeit, weil die vorhandenen außerfamiliären Betreuungsmöglichkeiten im Stundeplan nicht berücksichtigt werden könnten, sollte auch aufgrund der hohen Anzahl fehlender Lehrkräfte in vielen Schulformen vermieden werden."

 

Wunschvorsorge beim MAS

Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte können eine Wunschvorsorge durch die Betriebsmedizin in Anspruch nehmen, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr durch die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz für sich selbst befürchtet wird.

Hierzu gehören auch Beratungen bei:

  • Schwangerschaft
  • Wiedereingliederung 

https://www.mas-gesundheit-hessen.de/oeffentliche-schulen/arbeitsmedizin

 

Lebenszeitarbeitskonto - Abbau auch für Schulleitungen möglich

Das Lebensarbeitszeitkonto und die entsprechenden Regelungen dazu gelten für alle hessischen Landesbediensteten. Ebenso  können Schulleitungsmitglieder das LAK abbauen, auch wenn sie keine Unterrichtsverpflichtung haben oder die abzubauenden Stunden die Unterrichtsverpflichtung übersteigen. Die Deputatsstunden und die damit zu erfüllenden Aufgaben müssen dann auf andere Schulleitungsmitglieder oder das Kollegium verteilt werden.

 

Datenschutzbeauftragte

Für jede öffentliche Schule ist ein*e schulische*r Datenschutzbeauftragte*r (schDSB) sowie deren Vertreter*in zu benennen. 

Für mehrere Schulen kann unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und Größe ein gemeinsamer schDSB benannt werden. Insbesondere kleinere Schulen wie z. B. mehrere Grundschulen können einen gemeinsamen schDSB benennen.

Schulen, die über Beförderungsstellen verfügen, können eine A14-Stelle für den*die Datenschutzbeauftragte*n ausschreiben. Übt eine Lehrkraft der Schule die Aufgabe des*der Datenschutzbeauftragen nicht im Rahmen einer Beförderungsstelle aus, so ist ihr für den damit verbundenen zeitlichen Aufwand eine angemessene Anrechnung aus dem Schuldeputat zu gewähren (§6 Pflichtstundenverordnung).

 

Gesundheitsgefährdung in der Schule? - Unfallkasse Hessen (UKH) informieren

Die UKH hat die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (SGBVII §1 (1)). Sie  überwacht die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten gesundheitsgefahren und berät sowohl Schulleitungen als auch Versicherte (SGB VII §17 (1).

Den Anordnungen von Aufsichtspersonen der UKH ist Folge zu leisten (SGB VII  § 19). Sie sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbare Anordnungen zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit zu treffen.

Anordnungen können auch gegenüber Unternehmen getroffen werden.

Die Unternehmer-Funktion an öffentlichen Schulen hat das HMKB (DGUV Regel 102-602, S. 122, Anhang 4.1 „Verantwortung und Zuständigkeit in der schulischen Prävention“).

Das bedeutet konkret: Die Aufsichtspersonen der UKH können z.B. Räume stilllegen, wenn eine Decke droht herunterzufallen oder es zu heiß wird.

Zusätzlich zur UKH führt auch der Medical Airport Service (MAS) Gefährdungsbeurteilungen an den hessischen Schulen durch, wobei Sicherheits- und Gesundheitsrisiken systematisch erfasst und dokumentiert werden.

 

Inhouse-Schulungen durch die lea bildungsgesellschaft mbH

Schulen, Schulleitungen und  Personalräte wünschen sich entsprechend ihrer speziellen Fortbildungsbedürfnisse eine ganz bestimmte Fortbildung bzw. ein*e ganz bestimmte Referent*in direkt vor Ort für einen bestimmten Kreis von Teilnehmenden?

Die lea bildungsgesellschaft ist bei der Organisation solcher Inhouse-Schulungen gerne behilflich.

Interessierte umreißen oder benennen „ihr Thema“, für das ein*e Referent*in gesucht wird. Sie benennen Ort und Einrichtung/Räumlichkeit, wo und wann (Monat, ggf. Datum) die Abruf-Fortbildung stattfinden soll. Wichtig (auch für die Kosten) ist zudem die Angabe, ob die Fortbildung halb- oder ganztägig erfolgen soll.

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter  https://www.lea-bildung.de/inhouse-schulungen

 

Termine

Fachtagung: Sprachenvielfalt als (Teilhabe-)Chance

Zur Bedeutung der Mehrsprachigkeit und des Herkunftssprachlichen Unterrichts an Schulen

3. Juni 2025 | 9.30 - 16.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/sprachenvielfalt-als-teilhabe-chance-zur-bedeutung-der-mehrsprachigkeit-und-des-herkunftssprachlichen-unterrichts-an-schulen

Anmeldung bis 27.05.2025 an geschaeftsfuehrung@gew-hessen.de

 

Fachtagung: Schulleitungen im Fokus: Hohe Arbeitsbelastung und überdurchschnittliche Burnout-Gefahr

4. Juni 2025 | 10.00 - 16.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/schulleitungen-im-fokus-hohe-arbeitsbelastung-und-ueberdurchschnittliche-burnout-gefahr

Anmeldung bis 21.05.2025 an geschaeftsfuehrung@gew-hessen.de

 

Online-Veranstaltung zum Thema Schule und Antisemitismus

(nur für Mitglieder)

4. Juni 2025 | 18.00 Uhr

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/schule-und-antisemitismus

Anmeldung an geschaeftsfuehrung@gew-hessen.de

 

Fortbildungen (Auswahl):

Nr. SU0858 Schulrecht - (k)ein Buch mit sieben Siegeln? | 28.05.2025

Nr. SU0859 Siebdruck im Kunstunterricht - ohne komplizierten technischen Apparat | 02.06.2025

BP0800 Im Ausland unterrichten? | 04.06.2025

TR0929 Personalräte-Konferenz: Arbeitszeit | 04.06.2025

SU0862 Nutzen statt verbieten: Text-KI im Fremdsprachenunterricht | 05.06.2025

BP0801 Lohnsteuererklärung 2024: Grundlagen, Hinweise & Tipps | 10.06.2025

SU0865 Einfache Drucktechniken im Kunstunterricht: Drucken ohne Presse | 16.06.2025

SU0864 Schülervertretungen unterstützen: Zur Arbeit von Verbindungslehrkräften | 16.06.2025

BP0799 Arbeits- und Gesundheitsschutz | 16.06.2025

PE0833 Autismus: Umgang mit besonderen Schüler*innen im Unterricht | 16.06.2025

GP0905  Antifeminismus im pädagogischen Kontext: Hintergründe und Handlungsoptionen | 23.06.2025

GP0771 Lernen die Welt zu gestalten! Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) | 24.06.2025

PE0834 Grundlagen Traumapädagogik | 26.06.2025

TR1121 PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung | 01.09.2025

Anmeldung und weitere Informationen zu den Fortbildungen unter www.lea-bildung.de