Bildungskürzungen, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext, Lebensarbeitszeitkonto bei Angestellten mit befristetem TVH-Vertrag, Termine
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Protest gegen Bildungskürzungen/Keine Verschiebung der BesoldungserhöhungEin Aufruf zum MitmachenWas du tun kannst?Unterstütze uns mit Deiner Unterschrift!Wer online unterschreiben möchte, kann dies bei der online-Unterschriftensammlung des DGB Hessen-Thüringen tun.Die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule schließt sich am 11. Dezember 2024 dem vom DGB organisierten Protest in Darmstadt an. Um 12 Uhr wird vor dem Regierungspräsidium am Luisenplatz gegen die Verschiebung der Besoldungserhöhung protestiert.Mehr Informationen dazu findet ihr auch auf dem Instagram-Account der GEW Hessen
Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im schulischen KontextSexualisierte Gewalt kann sowohl innerhalb der Schule als auch durch Lehrkräfte oder andere Erwachsene ausgeübt werden. Ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt stellt eine der größten Herausforderungen dar, mit der sich eine Schule konfrontiert sehen kann. Hierbei ist es entscheidend, zeitnah, entschlossen und zugleich besonnen zu handeln. Nur so können betroffene Schüler*innen geschützt, ungerechtfertigt Verdächtigte entlastet und Verdächtigungen mit Substanz fair geklärt werden.Herausforderungen im Umgang mit Verdachtsfällen Sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte ist ein hochsensibles Thema, da eindeutige Beweise oft fehlen. Die Abgrenzung zwischen Missverständnissen, unangemessenemVerhalten und tatsächlichem Übergriff gestaltet sich häufig schwierig. Gerade deshalb sind klare Handlungsleitfäden unverzichtbar, um Verdachtsfälle sachlich, strukturiert und ergebnisoffen zu klären.
Bedeutung eines Interventionsplans für die SchulkulturEin gut durchdachter Interventionsplan sollte nicht nur präventive Maßnahmen umfassen, sondern auch ein klares Rehabilitationsverfahren beinhalten.Dabei geht es darum, Verdachtsfälle ergebnisoffen zu klären. Wichtig sind nicht nur die Schüler*innen, sondern auch die Würde der Beschäftigten: Jeder ausgeräumteVerdacht erfordert Maßnahmen zur Wiederherstellung des Ansehens im Kollegium und im schulischen Umfeld. So wird Ängsten, unter Generalverdacht zu stehen, entge- gengewirkt und das Vertrauen in den Interventionsprozess gestärkt. Ein solcher Plan minimiert nicht nur rufschädigende Gerüchte, sondern trägt auch der Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten Rechnung. Besonders wichtig ist, dass ein Interventionsplan Verfahren zur Rehabilitierung vorsieht, sollte sich ein Verdacht als unbegründet herausstellen.
Empfehlungen und MaterialienDie Handreichung des Hessischen Kultusministeriums bietet umfassende Informationen, Ablaufpläne und praktische Empfehlungen zur Prävention und Intervention. Sie ist ein essenzieller Baustein für Schulen, die sich aktiv mit dem Thema auseinander- setzen möchten und müssen. Die „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Über- griffen im schulischen Kontext“ enthält hierzu umfangreiche Informationen, Hand- lungsempfehlungen und Ablaufpläne, zudem beschäftigt sie sich intensiv mit der Prä-ventionsarbeit.kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2021-08/handreichung_sexuelle_uebergriffe_final_web_2020.pdfhttps://kultus.hessen.de/presse/pressearchiv/verstaerkter-schutz-gegen-gewalt-und- sexuellen-missbrauch
Zusätzliche Infos und Materialien:Flyer: Schutzkonzept in Kürze für Kollegien und Schulleitungen:www.bmfsfj.de/resource/blob/243568/34e91ce5768f2788ff19a15a03de38ba/was-muss-geschehen-damit-nichts-geschieht-ubskm-data.pdfMaterialien Flyer/ Poster/Handreichungen etc.https://hessen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/meta/download
Lebensarbeitszeitkonto bei Angestellten mit befristetem TVH-VertragHauptamtlich beschäftigte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen erhalten bis zu dem Halbjahr, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, 0,5 Pflichtstunden auf ihr Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei Beschäftigten mit einem befristeten TVH-Vertrag, insbesondere bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr, kann das angesparte Zeitguthaben nicht wie vorgesehen kurz vor dem Ruhestand in Anspruch genommen werden.Daher sollte bei Verträgen, die das ganze Schuljahr umfassen, mit der Schulleitung eine Regelung angestrebt werden, die vorgearbeitete Zeit im 2. Halbjahr auszugleichen, bspw. durch freie Tage vor den Sommerferien. Die Beschäftigten können auch das gesamte Schuljahr mit 0,5 Stunden weniger eingesetzt werden.Eine Verrechnung mit Stunden, die sowieso frei sind (wenn bspw. eine Abschlussklasse nicht mehr da ist), ist nicht statthaft. Sollte ein Freizeitausgleich nicht möglich sein, ist das Zeitguthaben auf Antrag auszuzahlen.Bei befristeten Arbeitsverträgen, deren Vertragsdauer sich nur auf einen Teil der Unterrichtszeit eines Schuljahres erstreckt, erfolgt ein finanzieller Ausgleich des Lebensarbeitszeitkontos. Für die Berechnung des finanziellen Ausgleichs gelten § 2 Abs. 6 und Abs. 8 der Pflichtstundenverordnung.TVH-Beschäftigte, die bereits seit mehreren Jahren befristete Verträge erhalten haben, sollten auf alle Fälle ihr Lebensarbeitszeitkonto klären und ggf. Freizeitausgleich bzw. Auszahlung beantragen.Grundsätzlich ist für alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte ein vorzeitiger Abbau auf Antrag aus persönlichen Gründen (sofern „dringende dienstliche Belange“ dem nicht entgegenstehen) oder familiären Gründen (z.B. Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) möglich.
Termine und Veranstaltungen in DarmstadtProtestkundgebung gegen die Verschiebung der Besoldungserhöhung auf dem Luisenplatz | 11.12.2024, 12:00 UhrNr. SU0836: Die Tetra Pak Tiefdrucktechnik oder wie man eine Radierung mit der Nudelmaschine herstellen kann | 03.02.25, 14:30 Uhr - 17:30 UhrNr. TR0873: PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung | Leitung: Tony C. Schwarz | 10.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 UhrNr. TR0649: Kommunikationsschulung für Personalräte II | Leitung: Maria Späh | 12.12.24, 10:00 Uhr - 17:00 UhrNr. BP0782: In der Ruhe liegt die Kraft: Persönliche Autorität und konstruktive Konfliktlösung | 25.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 UhrNr. SU0835: Roboter programmieren mit LEGO Mindstorm | 27.02.25, 10:00 Uhr -17:00 UhrNr. PE0814: Gemeinschaft spielend fördern | 28.02.25, 11:00 Uhr - 17:00 UhrAnmeldungen zu den Fortbildungen unter:www.lea-bildung.de