Dezember 2024

Bildungskürzungen, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext, Lebensarbeitszeitkonto bei Angestellten mit befristetem TVH-Vertrag, Termine

Protest gegen Bildungskürzungen/Keine Verschiebung der Besoldungserhöhung
Ein Aufruf zum Mitmachen
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Wer online unterschreiben möchte, kann dies bei der online-Unterschriftensammlung des DGB Hessen-Thüringen tun.
Die GEW-Fraktion im Gesamtpersonalrat Schule schließt sich am 11. Dezember 2024 dem vom DGB organisierten Protest in Darmstadt an. Um 12 Uhr wird vor dem Regierungspräsidium am Luisenplatz gegen die Verschiebung der Besoldungserhöhung protestiert.
Mehr Informationen dazu findet ihr auch auf dem Instagram-Account  der GEW Hessen
 


Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im schulischen Kontext
Sexualisierte Gewalt kann sowohl innerhalb der Schule als auch durch Lehrkräfte oder andere Erwachsene ausgeübt werden. Ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt stellt eine der größten Herausforderungen dar, mit der sich eine Schule konfrontiert sehen kann. Hierbei ist es entscheidend, zeitnah, entschlossen und zugleich besonnen zu handeln. Nur so können betroffene Schüler*innen geschützt, ungerechtfertigt Verdächtigte entlastet und Verdächtigungen mit Substanz fair geklärt werden.
Herausforderungen im Umgang mit Verdachtsfällen Sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte ist ein hochsensibles Thema, da eindeutige Beweise oft fehlen. Die Abgrenzung zwischen Missverständnissen, unangemessenem
Verhalten und tatsächlichem Übergriff gestaltet sich häufig schwierig. Gerade deshalb sind klare Handlungsleitfäden unverzichtbar, um Verdachtsfälle sachlich, strukturiert und ergebnisoffen zu klären.


Bedeutung eines Interventionsplans für die Schulkultur
Ein gut durchdachter Interventionsplan sollte nicht nur präventive Maßnahmen umfassen, sondern auch ein klares Rehabilitationsverfahren beinhalten.Dabei geht es darum, Verdachtsfälle ergebnisoffen zu klären. Wichtig sind nicht nur die Schüler*innen, sondern auch die Würde der Beschäftigten: Jeder ausgeräumteVerdacht erfordert Maßnahmen zur Wiederherstellung des Ansehens im Kollegium und im schulischen Umfeld. So wird Ängsten, unter Generalverdacht zu stehen, entge- gengewirkt und das Vertrauen in den Interventionsprozess gestärkt. Ein solcher Plan minimiert nicht nur rufschädigende Gerüchte, sondern trägt auch der Fürsorgepflicht gegenüber Beschäftigten Rechnung. Besonders wichtig ist, dass ein Interventionsplan Verfahren zur Rehabilitierung vorsieht, sollte sich ein Verdacht als unbegründet herausstellen.


Empfehlungen und Materialien
Die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums bietet umfassende Informationen, Ablaufpläne und praktische Empfehlungen zur Prävention und Intervention. Sie ist ein essenzieller Baustein für Schulen, die sich aktiv mit dem Thema auseinander- setzen möchten und müssen. Die „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Über- griffen im schulischen Kontext“ enthält hierzu umfangreiche Informationen, Hand- lungsempfehlungen und Ablaufpläne, zudem beschäftigt sie sich intensiv mit der Prä-
ventionsarbeit.
kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2021-08/handreichung_sexuelle_uebergriffe_final_web_2020.pdf
https://kultus.hessen.de/presse/pressearchiv/verstaerkter-schutz-gegen-gewalt-und- sexuellen-missbrauch


Zusätzliche Infos und Materialien:
Flyer: Schutzkonzept in Kürze für Kollegien und Schulleitungen:
www.bmfsfj.de/resource/blob/243568/34e91ce5768f2788ff19a15a03de38ba/was-muss-geschehen-damit-nichts-geschieht-ubskm-data.pdf
Materialien Flyer/ Poster/Handreichungen etc.
https://hessen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/meta/download


Lebensarbeitszeitkonto bei Angestellten mit befristetem TVH-Vertrag
Hauptamtlich beschäftigte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen erhalten bis zu dem Halbjahr, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, 0,5 Pflichtstunden auf ihr Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei Beschäftigten mit einem befristeten TVH-Vertrag, insbesondere bei einer Vertragslaufzeit von nur einem Jahr, kann das angesparte Zeitguthaben nicht wie vorgesehen kurz vor dem Ruhestand in Anspruch genommen werden.
Daher sollte bei Verträgen, die das ganze Schuljahr umfassen, mit der Schulleitung eine Regelung angestrebt werden, die vorgearbeitete Zeit im 2. Halbjahr auszugleichen, bspw. durch freie Tage vor den Sommerferien. Die Beschäftigten können auch das gesamte Schuljahr mit 0,5 Stunden weniger eingesetzt werden.
Eine Verrechnung mit Stunden, die sowieso frei sind (wenn bspw. eine Abschlussklasse nicht mehr da ist), ist nicht statthaft. Sollte ein Freizeitausgleich nicht möglich sein, ist das Zeitguthaben auf Antrag auszuzahlen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen, deren Vertragsdauer sich nur auf einen Teil der Unterrichtszeit eines Schuljahres erstreckt, erfolgt ein finanzieller Ausgleich des Lebensarbeitszeitkontos. Für die Berechnung des finanziellen Ausgleichs gelten § 2 Abs. 6 und Abs. 8 der Pflichtstundenverordnung.
TVH-Beschäftigte, die bereits seit mehreren Jahren befristete Verträge erhalten haben, sollten auf alle Fälle ihr Lebensarbeitszeitkonto klären und ggf. Freizeitausgleich bzw. Auszahlung beantragen.Grundsätzlich ist für alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte ein vorzeitiger Abbau auf Antrag aus persönlichen Gründen (sofern „dringende dienstliche Belange“ dem nicht entgegenstehen) oder familiären Gründen (z.B. Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) möglich.


Termine und Veranstaltungen in Darmstadt
Protestkundgebung gegen die Verschiebung der Besoldungserhöhung auf dem Luisenplatz | 11.12.2024, 12:00 Uhr
Nr. SU0836: Die Tetra Pak Tiefdrucktechnik oder wie man eine Radierung mit der Nudelmaschine herstellen kann | 03.02.25, 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Nr. TR0873: PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung | Leitung: Tony C. Schwarz | 10.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. TR0649: Kommunikationsschulung für Personalräte II | Leitung: Maria Späh | 12.12.24, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. BP0782: In der Ruhe liegt die Kraft: Persönliche Autorität und konstruktive Konfliktlösung | 25.02.25, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nr. SU0835: Roboter programmieren mit LEGO Mindstorm | 27.02.25, 10:00 Uhr -17:00 Uhr
Nr. PE0814: Gemeinschaft spielend fördern | 28.02.25, 11:00 Uhr - 17:00 Uhr
Anmeldungen zu den Fortbildungen unter:
www.lea-bildung.de